ERASMUS+ Programm

ERASMUS ist das Programm f¨¹r Bildung, Jugend und Sport der Europ?ischen Union. In ERASMUS werden die bisherigen EU-Programme f¨¹r lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europ?ischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Ziele und Priorit?ten des Erasmus+ Programms

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms ERASMUS werden im Hochschulsektor folgende Mobilit?tsma?nahmen gef?rdert:

  • Auslandsstudium f¨¹r Studierende
  • Auslandspraktikum f¨¹r Studierende
  • Mobilit?t von Lehrenden
  • Mobilit?t von Personal

Die F?rdermittel werden in den 34 Programml?ndern (alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die T¨¹rkei) von den nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Weitergehende allgemeine Informationen und Beratung:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur f¨¹r EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel.: +49 (0)228 882-8877
Fax: +49 (0)228 882-555
E-Mail: 
Homepage: www.eu.daad.de

Der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz Dresden wurde die ERASMUS-Charta f¨¹r die Hochschulbildung (ECHE) f¨¹r den Zeitraum 2021 bis 2027 von der Europ?ischen Kommission zuerkannt. Diese ist eine wichtige Voraussetzung f¨¹r die europ?ischen ½Ý±¨±È·Ön, um am ERASMUS-Programm teilnehmen zu k?nnen.

Unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch die Europ?ische Kommission k?nnen sich, im Rahmen der Leitaktion 1 (KA131), regul?r immatrikulierte Studierende der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz Dresden um eine ERASMUS-F?rderung f¨¹r Studienaufenthalte und Praktika im europ?ischen Ausland bewerben. Auch alle Mitarbeitenden an der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz haben die M?glichkeit sich f¨¹r Aus-/Weiterbildung oder Lehraufenthalte um eine Erasmus F?rderung zu bewerben.

Erasmus-Charta f¨¹r die Hochschulbildung (ECHE) 2021-2027 (Englische Version)

Erasmus+ Erkl?rung zur Hochschulpolitik (EPS) f¨¹r die ECHE 2021-2027

Erasmus-Studierendencharta

 

Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes (Outgoing)

Wenn Sie Interesse daran haben, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu verbringen, sollten Sie m?glichst fr¨¹hzeitig - mindestens ein Jahr im Voraus - mit der Planung und Vorbereitung beginnen. Studium, Praktikum, Sommerkurs oder etwas ganz Anderes - M?glichkeiten gibt es viele. Informieren Sie sich auch ¨¹ber die Austauschprogramme und Projekte der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz Dresden, wie z. B. das ERASMUS-Programm.

Informationen der Nationalagentur f¨¹r Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zum Auslandsaufenthalt

Wichtige Punkte sind dabei:

  • Welche finanziellen F?rderm?glichkeiten (Stipendien, BAf?G, Studienkredit, Stiftungen) bestehen?
  • Reichen meine Sprachkenntnisse und wie kann ich sie ¨C falls nicht ¨C verbessern? Muss ich eine Sprachpr¨¹fung ablegen, um meine Sprachkenntnisse f¨¹r die Zusage zum Studium oder Praktikum nachzuweisen?
  • Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt es? Brauche ich ein Visum? Wenn ja, wie erfolgt die Beantragung?
  • Welche Unterlagen werden f¨¹r die Bewerbung ben?tigt? (z. B. ?bersetzung von Zeugnissen, Beglaubigungen oder Gutachten)
  • Welche Termine sind einzuhalten? (z. B. Bewerbungsfristen, Termin der Sprachpr¨¹fung, Fristen f¨¹r Stipendien, Auslands-BAf?G usw.)
  • Welche Unterkunftsm?glichkeiten gibt es?
  • Brauche ich eine zus?tzliche Auslandskrankenversicherung?
  • Welche reisemedizinischen Vorsorgema?nahmen (Impfungen etc.) sind zu treffen und welche Medikamente muss ich mitnehmen (Arztbesuch)?

Vorbereitung eines Auslandsstudiums: Informationen ¨¹ber die Gasthochschule einholen:

  • Wie ist das Studium aufgebaut? (Studienjahr, Semester / Trimester, Lehrveranstaltungen, Pr¨¹fungsformen usw.)
  • Bestehen Zulassungsbeschr?nkungen f¨¹r den gew¨¹nschten Studiengang bzw. ist vor Beginn des Studiums ein Eignungstest oder eine Aufnahmepr¨¹fung abzulegen?
  • Welche Bewerbungs- und Immatrikulationstermine bestehen?
  • Ist vor Aufnahme des Studiums eine Sprachpr¨¹fung abzulegen? (Falls erforderlich: Termine, Pr¨¹fungsort, Anforderungen, G¨¹ltigkeitsdauer)
  • Wie erfolgt die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Pr¨¹fungsleistungen?
  • Sind an der Gasthochschule Studiengeb¨¹hren zu zahlen? Wenn ja, in welcher H?he?

ERASMUS+ Praktikum - Studierende und Graduierte (Outgoing)

  • Praktika sind m?glich f¨¹r Studierende sowie f¨¹r AbsolventInnen der Palucca ½Ý±¨±È·Ö, unter der Voraussetzung, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums an der Palucca ½Ý±¨±È·Ö stattfindet und vorab eine Bewerbung eingereicht wurde
  • Die Dauer der Erasmus-Praktika betr?gt mindestens 2 Monate (60 Tage), maximal 12 Monate
  • Als Ziell?nder kommen alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die T¨¹rkei in Frage 
  • Erasmus-PraktikantInnen erhalten eine Mobilit?tsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten w?hrend des Auslandsaufenthaltes
  • Der Praktikumsplatz wird durch die Teilnehmenden selbst organisiert, sie bewerben sich an der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz Dresden nur um eine finanzielle Unterst¨¹tzung im Rahmen des Erasmus-Programms

Informationen von NA DAAD zum Auslandspraktikum

  • Praktikumsplatzzusage in einer f?rderf?higen Einrichtung muss vorliegen
  • nicht f?rderf?hig sind Praktika in europ?ischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Die Bewerbung f¨¹r ein Erasmus-Praktikum erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der gew¨¹nschten Einrichtung.
  2. Bewerbung um eine Erasmus-F?rderung an der Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz Dresden zu den entsprechenden hochschulinternen Bewerbungsfristen

?ber m?gliche Praktikumseinrichtungen und Kontakte k?nnen die jeweiligen StudiengangsleiterInnen informieren.

Bewerbungen f¨¹r Erasmus-Praktika (Outgoing) k?nnen bis zum 22. Februar 2026 eingereicht werden. Sp?ter eingereichte Bewerbungen k?nnen nur ber¨¹cksichtigt werden, sofern noch F?rdermittel zur Verf¨¹gung stehen.

Learning Agreement for Training

Das Learning Agreement bildet die Grundlage f¨¹r das ERASMUS-Praktikum. Es muss von den Studierenden und der Praktikumseinrichtung vor Beginn des Praktikums abgeschlossen werden. Grunds?tzlich regelt das Learning Agreement den Inhalt des Praktikums und die Verantwortlichkeiten. Wichtig sind hier auch die Fragen zur Versicherung w?hrend des Praktikums, diese solltest du unbedingt mit der Praktikumseinrichtung kl?ren und falls notwendig, entsprechende Versicherungen abschlie?en.

Grant Agreement

Das sogenannte Grant Agreement ist der Stipendienvertrag, welcher die H?he der ERASMUS-F?rderung, die Zahlungsmodalit?ten sowie die Rechte und Pflichten f¨¹r TeilnehmerInnen im ERASMUS-Programm regelt.

ERASMUS Online Language Support (OLS)

Alle TeilnehmerInnen des ERASMUS-Programms haben die M?glichkeit, vor Antritt Ihres Aufenthalts einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache an der Praktikumseinrichtung abzulegen. Dar¨¹ber hinaus bietet die Plattform EU Academy die M?glichkeit, an beliebig vielen Sprachkursen online teilzunehmen und so die Sprachkenntnisse vor und w?hrend des Erasmus-Aufenthalts zu verbessern. Weiterhin kann nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest absolviert werden, um die Verbesserung der Sprachkenntnisse zu evaluieren.

Auszahlung der ERASMUS-F?rderung

Die Auszahlung der 1. Rate der ERASMUS-F?rderung erfolgt gem?? den Vereinbarungen im Grant Agreement.

Die erste Rate betr?gt 70% der Gesamtsumme der F?rderung. Die 2. Rate der F?rderung wird nach dem Ende des Aufenthalts ausgezahlt, wenn alle notwendigen Unterlagen und Berichte vollst?ndig vorliegen.

Abschlussunterlagen und Abschlussbericht

Der Abschlussbericht zum ERASMUS-Praktikum wird online ausgef¨¹llt. Dazu erh?ltst du durch das EU Survey Tool automatisch nach Ende des Praktikums eine E-Mail mit den Login-Daten und dem Link zum Bericht. Der Bericht beinhaltet Fragen zur fachlichen und sprachlichen Entwicklung w?hrend des Praktikums, aber auch zur Abwicklung der administrativen Belange im ERASMUS-Programm.

Weiterhin muss durch ein Praktikumszeugnis/Traineeship Certificate der Nachweis ¨¹ber das abgeleistete Praktikum eingereicht werden. Au?erdem ist nach Ende des Aufenthalts ein zweiter Sprachtest gefordert.

Die finanzielle F?rderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ziell?ndern (?Programml?nder¡°) und ist in drei verschiedene L?ndergruppen unterteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit der Zusage der Erasmus+ F?rderung auch die genaue H?he der F?rderung f¨¹r Ihren Aufenthalt mitgeteilt bekommen. Dies ist abh?ngig von der Verf¨¹gbarkeit der Mittel und der Anzahl der Studierenden, die eine Zusage f¨¹r einen Erasmus-Aufenthalt erhalten haben. 

H?he der F?rderraten f¨¹r Erasmus+ Praktikum

Weitere Informationen zu Erasmus-Aufenthalten

Inklusion und Diversit?t ¨C das sind ¨¹bergreifende Priorit?ten der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit unterschiedlichen Ma?nahmen und M?glichkeiten will das Programm das Ziel nach mehr Chancengerechtigkeit und Inklusion in allen Bildungsbereichen erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil im Hochschulbereich ist hierbei die finanzielle Zusatzf?rderung f¨¹r Teilnehmende mit geringeren Chancen ¨¹ber Aufstockungsbetr?ge sowie Realkostenf?rderung. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kindern, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende k?nnen einen Aufstockungsbetrag erhalten. Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern k?nnen Realkosten geltend machen.

Informationen des DAAD: Zusatzf?rderung f¨¹r Teilnehmende mit geringen Chancen

Die Kriterien zur F?rderf?higkeit finden Sie hier: Infoblatt "Finanzielle Zusatzf?rderung f¨¹r Teilnehmende mit geringeren Chancen"

Die finanzielle Zusatzf?rderung wird ¨¹ber eine ehrenw?rtliche Erkl?rung beantragt und best?tigt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office einreichen m¨¹ssen.

Im Fokus von "Erasmus+ Green" steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden f¨¹r die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere f¨¹r den ?kologischen Fu?abdruck, den Teilnehmende durch Mobilit?t erzeugen. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilit?ten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ?kologische Fu?abdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. 

Gr¨¹nes Reisen im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthalts

Sie reisen gr¨¹n, wenn Sie Ihre An- und Abreise zur Partnerhochschule oder zum Praktikumsort zu mehr als 50 % des Reiseweges mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie dem Bus oder der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fu? oder mit Fahrgemeinschaften gestalten. 

Der Reisekostenzuschuss f¨¹r Gr¨¹nens Reisen wird ¨¹ber eine ehrenw?rtliche Erkl?rung beantragt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office einreichen m¨¹ssen.

Weitere Informationen und M?glichkeiten, Ihre Reise nachhaltig zu gestalten, finden Sie z.B. bei der studentischen Initiative Erasmus by train.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion f?rdern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verh?ltnissen und mit besonderen Bed¨¹rfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderf?rderung von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung

Studierende und Graduierte mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer attestierten chronischen Erkrankung, welche eine Zusage f¨¹r ein Erasmus+ gef?rdertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, k?nnen eine Sonderf?rderung erhalten. Abh?ngig vom finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss in H?he von 250 € pro Monat gew?hrt werden oder ¨C bei Vorlage eines entsprechenden Antrags ¨C die Unterst¨¹tzung real anfallender Mehrkosten gew?hrt werden. In jedem Fall ist der Bedarf f¨¹r die Sonderf?rderung bei der Bewerbung f¨¹r einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Hier finden Sie n¨¹tzliche Informationen zu behindertengerechten ½Ý±¨±È·Ön der European Agency for Development in Special Needs Education.

Sonderf?rderung von Studierenden mit Kind

Studierende, die f¨¹r einen Auslandsaufenthalt ¨¹ber Erasmus+ gef?rdert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, k?nnen eine monatliche Pauschale in H?he von 250 € beantragen, die zus?tzlich zur regul?ren Erasmus+ F?rderrate ausgezahlt wird. In jedem Fall ist der Bedarf f¨¹r die Sonderf?rderung bei der Bewerbung f¨¹r einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anzugeben. 

BAf?G-berechtigte Studierende k?nnen auch f¨¹r den durch ERASMUS+ gef?rderten Auslandsaufenthalt BAf?G erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.  

Teilnehmende am Erasmus-Programm m¨¹ssen ¨¹ber ausreichenden Versicherungsschutz verf¨¹gen. Mit dem Erasmus-Mobilit?tszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europ?ischen Kommission, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) noch die Palucca ½Ý±¨±È·Ö f¨¹r Tanz haften f¨¹r Sch?den, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Besch?digung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Aufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.

Bitte erkundigen Sie sich insbesondere hinsichtlich nachfolgender Versicherungen und schlie?en diese ggf. ab:

  • Reiseversicherung (einschlie?lich R¨¹ckf¨¹hrung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung f¨¹r Unf?lle und schwere Erkrankungen (einschlie?lich Voll- oder Teilarbeitsunf?higkeit)
  • Lebensversicherung (einschlie?lich R¨¹ckf¨¹hrung aus dem Ausland).

F¨¹r alle Teilnehmenden am Erasmus-Programm (auch Graduierte) besteht die M?glichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt

E-Mail: international(at)palucca.eu  


???????Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterst¨¹tzung der Europ?ischen Kommission finanziert. Die Verantwortung f¨¹r den Inhalt dieser Ver?ffentlichung tr?gt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht f¨¹r die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.